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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann)
1. GeltungsbereichFür alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VisumCompany (im folgenden "Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden (im folgenden "Auftraggeber" genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung muss ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. 2. VertragsabschlussAlle Angebote verstehen sich freibleibend. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen. 3. VertragsgegenstandDie entgeltliche Leistung des Auftragnehmers umfasst sämtliche Dienste, die zur Erlangung von Visa bei ausländischen Missionen oder anderen Behörden notwendig sind, sowie die Beratung in Paßangelegenheiten, soweit diese nicht die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland berühren und keine Rechtsberatung darstellen. 4. Leistungspflicht des AuftragnehmersDa die Entscheidung über die Erteilung eines Visum oder über die Entsprechung eines Antrages auf Ausstellung eines Passes allein bei den ausländischen Missionen, bzw. zuständigen Behörden liegt, sichert der Auftragnehmer diese ausdrücklich nicht zu. Seine Verpflichtung besteht ausschließlich in der Erbringung der zur Beschaffung nötigen Dienstleistungen. 5. Mitwirkungspflicht des AuftraggebersDer Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Übermittlung von Daten und Dokumenten. 6. FristbestimmungenSoweit nicht in den jeweiligen Visabestimmungen etwas anderes genannt ist, gelten folgende Fristen: Zwischen dem Tag der Auftragserteilung und dem vom Auftraggeber genannten Reisedatum müssen 8 Werktage liegen. Alle notwendigen Daten und Dokumente müssen dem Auftragnehmer mindestens 5 Werktage vor dem beabsichtigten Reisedatum zugegangen sein. Wünscht der Auftraggeber eine Zustellung außerhalb Deutschlands, so verlängern sich die Fristen um jeweils 3 Werktage. 7. Haftungsausschluss in bestimmten FällenDie Versagung eines Visums oder Passes durch ausländische Missionen und Behörden ist eine hoheitliche Maßnahme. Sie begründet keinerlei Haftung des Auftragnehmers. 8. Anzuwendende SorgfaltDer Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt. Für Änderungen der in den Visabestimmungen genannten Fristen bzw. erforderlichen Dokumenten steht er nur beschränkt ein. Änderungen, die weniger als 7 Werktage vor Auftragserteilung durch die ausländischen Missionen oder anderen Behörden bekannt gegeben wurden, müssen noch nicht berücksichtigt werden. 9. HaftungsbeschränkungDer Auftragnehmer haftet für Pflichtverletzungen nur, soweit sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen sind. 10. Untypische SchädenSchadensersatz wird außerdem ausgeschlossen für Schäden, für die die beabsichtigte Reise bzw. deren Datum nur die Grundlage bilden sollte. Es kommt also keine Haftung für etwa entgangene Vertragsabschlüsse oder die Inanspruchnahme durch Dritte wegen nicht rechtzeitiger Leistungen am Reiseziel in Betracht. 11. AuslagenAuslagen des Auftragnehmers zur Auftragsdurchführung (Gebühren, Steuern, etc.) hat der Auftraggeber zu ersetzen, sobald sie entstanden sind. Das gilt unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird. 12. VergütungDie Höhe der Vergütung richtet sich nach der Preisliste. Diese ist nach Dringlichkeit der Bearbeitung gestaffelt. 13. GesamtentgeltDas vom Auftraggeber zu entrichtende Gesamtentgelt setzt sich zusammen aus den Gebühren der ausländischen Missionen und Behörden, der Vergütung, den Versandkosten und ggf. nötigen sonstigen Auslagen. 14. ZahlungsverzugFalls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, kann der Auftragnehmer die Zahlung anmahnen, sobald ein Einzugsversuch fehlgeschlagen ist. Hierbei entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu erstatten. Ist die Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart, so gilt als Frist des Zahlungseingangs auf das Konto des Auftragnehmers der 10. Tag nach Rechnungsdatum. Danach kann der Auftragnehmer den Auftraggeber durch eine Mahnung in Verzug setzen. Für diese ist eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € zu ersetzen. Für die Dauer des Verzuges sind Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. 15. DatenschutzDer Auftragnehmer verpflichtet sich, die übermittelten Daten ausschliesslich zur Beantragung des Visums zu verwenden und insbesondere keine Daten an Dritte weiterzugeben, wenn es nicht für die Vertragsleistung erforderlich ist. Eine Weitergabe zu Werbezwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. 16. Ortsbestimmung uns anzuwendendes RechtErfüllungsort der Leistungen auf Grund dieses Vertrages ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 17. SchlussbestimmungenSollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Etwaige Lücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen. 18. Zusätzliche Bestimmungen für KaufleuteDer Gerichtsstand ist Berlin. |





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